Wir erstellen einen Vertrag zur Pflege der Parzelle 2517 gemäss Ihrem Entwurf mit folgenden Änderungen: 1 Parteien Keine Änderung 2.A Parzelle Neuer Text: Auf der Parzelle befindet sich seit rund 50 Jahren eine Hecke, die von Hagen 6 u. 8 einvernehmlich angelegt worden ist und betreut, gepflegt und unterhalten werden muss. Es braucht dazu einen Ansprechpartner vor Ort. Da die Eigentümerschaft Hagen 8 oft abwesend ist, wird dieser Vertrag zur Pflege der Parz. 2517 geschlossen. VERSUCH DEN STATUS SO ZU ÄNDERN, DASS DER ZWECK EINE HECKE IST!!! SIEHE NIEF. 2.B Kosten Die Hecke ist in der Vergangenheit in einem Intervall von 5 Jahren zurückgeschnitten worden, was zu einem unkontrollierten Wachstum führen kann. Gemäss PRIMA Gartenbau ist ein Winterschnitt alle zwei Jahre zweckmässig. Gemäss Offerte vom 20.8.2022 beträgt dieser CHF 1'700.00. EXCL. MWST Aufteilung der Kosten: Da Hagen 6 etwas näher zur Parzelle 2517 steht, kann argumentiert werden, dass damit die Interessenlage höher zu gewichten ist. Hagen 6 u. Hagen 8 vereinbaren deshalb einen Schlüssel 60:40%. Bezogen auf die vorliegende Offerte heisst das CHF 510.00 oder CHF 340.00 pro Jahr. Die dieser Berechnung zu Grunde liegenden Kosten können je nach Eingriff und Unternehmer variieren. Da Hagen 6 mit diesem Vertrag die Verantwortung für die Parzelle übernimmt, wird im Sinne einer Planungssicherheit für Hagen 8 vereinbart, dass diese jährlich einen festen Beitrag in Höhe von CHF 340.00 leistet. Dieser Betrag ist nach dem Index der Konsumentenpreise indexiert, Stand September 2022 und wird alle 6 Jahre auf den neuen Indexstand angepasst mit Wirkung für das darauf folgende Jahr. VORTEIL HAGEN6 DEUTLICHER MACHEN. 2.C Interessen Weglassen (Die beiden Wohnungen Hagen 8 Ostseite haben durchaus auch einen Nutzen) SALVATORISCHE KLAUSEL BRAUCHT INTERESSEN. UNBEDINGT ERFASSEN 3 Ziel der Vereinbarung Keine Bemerkung 4. Vereinbarung 4.A weglassen, da separat geregelt. Bezüglich der Birke muss noch genau abgeklärt werden, auf welcher Parzelle sie liegt. Sollte die Birke auf der Parzelle 2517 liegen macht es Sinn, das weitere Vorgehen ebenfalls zu regeln. 4.B Pflege Keine Bemerkung 4.C Kostenbeteiligung Weglassen, da bei Punkt 2B geregelt. 4.D1 Freiheiten Keine Bemerkung 4.D.2 Pflichten Hier sollte eine allgemeine Formulierung gewählt werden. Je detaillierter die Angaben, desto strittiger wird es in der Sache werden. Vorschlag: Bei einer Kündigung dieses Vertrages hat sich die Hecke in einem Zustand zu befinden der für die inskünftige Pflege keine höheren Kosten verursachen wird, als zu Beginn dieses Vertrages unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit aufgetretenen allgemeinen Kostensteigerungen bis zur Vertragsauflösung. 5. Salvatorische Klausel Kann weggelassen werden, da überflüssig, weil Regelungsziel in OR Art .20 Abs 2 abgebildet ist. GANZ SICHER NICHT! AUCH 2B SITUATION UND INTERESSEN. MUSS DRIN BLEIBEN. Ich bin der Meinung, dass als Voraussetzung für diese Vereinbarung der Rückschnitt zu erfolgen hat. Aus diesem Grunde können alle Hinweise auf diesen Rückschnitt in der Vereinbarung weggelassen werden, so dass sich der Inhalt auf die zukünftige Pflege konzentrieren kann. NEIN!!! WENN GESCHNITTEN WURDE, KANN DER VERTRAG VERZÖRGERT ODER GAR NICHT UNTERSCHRIEBEN WERDEN. Wenn ich die Korrespondenz durchsehe, dann sind Sie gemäss Schreiben vom 5.1.2022 bei einer reduzierten Vegetation ohne grosse Bäume von Kosten von ca. 1'200.00 pro Jahr ausgegangen, was pro Partei CHF 600.00 ausgemacht hätte. Beim vorliegenden Angebot müssten Sie noch Kosten von CHF 340.00 tragen. Fast die Hälfte oder praktisch in der Höhe Ihres damaligen Angebotes von CHF 300.00.